RMS
Durch das KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich - ist die allgemeine Leitungsaufgabe und die Sorgfaltspflicht des Vorstandes erstmals für die Teilbereiche Risikomanagement und Überwachung gesetzlich besonders hervorgehoben worden. Aus der Gesetzesvorlage und aus der Begründung zum KonTraG folgt, dass der Gesetzgeber folgende Instrumente fordert:
- Risikomanagement
- Internes Überwachungs-/Kontrollsystem
 (IKS/IÜS; einschließlich Interner Revision)
- Risiko-Controlling
- Frühwarnsystem über unternehmensgefährdende Risiken
              Bestehende und potentielle Risiken sollen vermieden oder zumindest auf
              ein kalkulierbares Maß vermindert werden (Präventivfunktion
              des Überwachungssystems). 
Sinnvoll ist hierbei, die Funktionsfähigkeit
              der Maßnahmen des Risikomanagements durch umfassende Prüfungen
              festzustellen und - falls erforderlich und möglich - zu korrigieren
              (Korrekturfunktion des Überwachungssystems).
              
 
              
              Hervorzuheben ist, dass keine Prüfungsinstanz - weder
              ein interner Berater noch ein externer Dienstleister - der Führungskraft
              die Verantwortung für seine Kontrollstrukturen abnehmen kann. Jedoch kann die Interne Revision den
              adäquaten Umgang mit Risiken aufzeigen. Dieses beinhaltet sowohl das
              Identifizieren der positiven Erfolgsfaktoren und sich daraus ergebende Potentiale
              als auch die negativen Faktoren, die als Risiken einzugrenzen sind.
              
Risikoerkennung und der sichere Umgang mit diesen ist eine wesentliche Aufgabe
              des Managements - delegiert bis in die operative Ebene.
              Dieser Eingrenzung kann sich keine Unternehmens-, Center- oder
              Bereichsführung entziehen, zumal die Risiken - wenn auch nicht immer
              offensichtlich - immanent vorhanden sind.
              
 
              
              
Frühwarn- und Überwachungssystem
Die Zielsetzung eines Frühwarn- und Überwachungssystems besteht in der Erreichung und Erhaltung der angemessenen Reaktionsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Koordinationsfähigkeit. Das interne Überwachungssystem besteht aus:
- organisatorischen Sicherungsmaßnahmen
- internen Kontrollen und
- Interner Revision.
              Klar festzuhalten ist, dass die Führungskraft selbstverständlich
              überwiegend die gefährdenden Risiken im Blickpunkt hat. Entsprechend
              setzt die zielführende Beratung durch die Interne Revision voraus,
              dass sie ihre Prüfungshandlungen stärker risikoorientiert
              ausrichtet.
              
 Beispiel-Link RISKNET
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 Beispiele für Unternehmensrisiken