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Risikomanagement und Interne Revision
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Durch das KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich - ist die allgemeine Leitungsaufgabe
und die Sorgfaltspflicht des Vorstandes
erstmals für die Teilbereiche Risikomanagement und Überwachung
gesetzlich besonders hervorgehoben worden. Aus der Gesetzesvorlage und
aus der Begründung zum KonTraG folgt, dass der Gesetzgeber folgende
Instrumente fordert:
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Risikomanagement
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Internes Überwachungs-/Kontrollsystem
(IKS/IÜS; einschließlich Interner Revision)
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Risiko-Controlling
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Frühwarnsystem über unternehmensgefährdende Risiken
Bestehende und potentielle Risiken sollen vermieden oder zumindest auf
ein kalkulierbares Maß vermindert werden (Präventivfunktion
des Überwachungssystems). Sinnvoll ist hierbei, die Funktionsfähigkeit
der Maßnahmen des Risikomanagements durch umfassende Prüfungen
festzustellen und - falls erforderlich und möglich - zu korrigieren
(Korrekturfunktion des Überwachungssystems).
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Hervorzuheben ist, dass keine Prüfungsinstanz - weder
ein interner Berater noch ein externer Dienstleister - der Führungskraft
die Verantwortung abnehmen kann. Jedoch kann die Interne Revision den
adäquaten Umgang mit Risiken aufzeigen. Dieses beinhaltet sowohl das
Identifizieren der positiven Erfolgsfaktoren und sich daraus ergebende Potentiale
als auch die negativen Faktoren, die als Risiken einzugrenzen sind.
Risikoerkennung und der sichere Umgang mit diesen ist eine wesentliche Aufgabe
des Managements - delegiert bis in die operative Ebene.
Dieser Eingrenzung kann sich keine Unternehmens-, Center- oder
Bereichsführung entziehen, zumal die Risiken - wenn auch nicht immer
offensichtlich - immanent vorhanden sind.
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Frühwarn- und Überwachungssystem
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Während es sich bei Frühwarnsystemen um Instrumente handelt,
um die Risiken eines Verantwortungsbereiches rechtzeitig zu erkennen, ggf.
zu prognostizieren und angemessen zu reagieren, handelt es sich beim
Risiko-Controlling um die zielorientierte Koordination von Planung,
Informationsversorgung, Kontrolle und Steuerung. Die Zielsetzung besteht
in der Erreichung und Erhaltung der Reaktionsfähigkeit, der
Anpassungsfähigkeit und der Koordinationsfähigkeit.
Das interne Überwachungssystem besteht aus:
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organisatorischen Sicherungsmaßnahmen
-
internen Kontrollen und
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Interner Revision.
Die Aufgaben der Internen Revision umfassen dabei u.a. folgende Bereiche:
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Grundsätzliche Schwachstellen- und Risikoanalyse
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Prüfungen der operativen Bereiche (Functional Auditing)
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Prüfungen im organisatorischen Umfeld (Operational Auditing)
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Prüfungen der Managementleistungen (Management Auditing)
-
Beratung, Begutachtung und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen
(Internal Consulting)
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Klar festzuhalten ist, dass die Führungskraft selbstverständlich
überwiegend die gefährdenden Risiken im Blickpunkt hat. Entsprechend
setzt die zielführende Beratung durch die Interne Revision voraus,
dass sie ihre Prüfungshandlungen stärker risikoorientiert
ausrichtet.
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Beispiel-Link RISKNET
Beispiele für Unternehmensrisiken
AuditPlan XP - Risikoorientierte Prüfungsplanung
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