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Das wachsende Missverhältnis zwischen der Reaktionszeit, die aufgrund
der gestiegenen Komplexität der Unternehmen, der inner- und
überbetrieblichen Abläufe und der Entscheidungsprozesse benötigt wird,
und der abnehmenden Reaktionszeit, die zur Verfügung steht, erschwert die
Unternehmensführung. Ich habe es immer als meine Aufgabe gesehen, hier Know-how
aufzubauen, um gezielt die Unternehmensleitung zu entlasten.
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz
im Unternehmensbereich (KonTraG) auf diese Entwicklung reagiert und die
Unternehmensleitung, die Kontrollebene allgemein und den Abschlussprüfer
verstärkt in die Pflicht genommen (siehe § 91 Absatz 2 AktG).
Hierdurch erfolgte eine Aufwertung des Revisionstätigkeitsfeldes, selbst wenn
viel zu oft Externe zum Zuge kommen. Für einen fachkundigen Revisor wird es aber
meines Erachtens grundsätzlich auch weiterhin interessante Aufgabenfelder geben.
Risikomanagement und Interne Revision
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